Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für Unternehmenskunden

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen LogiCare HR, Wymarstr. 31, 52428 Jülich (nachfolgend "LogiCare HR") und dem jeweiligen Unternehmenskunden (nachfolgend "Kunde").

Sämtliche Vereinbarungen und Zusatzabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief). Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, LogiCare HR stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsgegenstand

LogiCare HR erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Identifikation und Ansprache qualifizierter Fachkräfte entsprechend den Kundenanforderungen
  • Durchführung von Vorauswahlgesprächen und Eignungsprüfungen
  • Erstellung von Kandidatenprofilen und Präsentation geeigneter Bewerber
  • Koordination des Bewerbungsprozesses zwischen Kunde und Kandidat
  • Beratung während des gesamten Vermittlungsprozesses

LogiCare HR schuldet die fachgerechte Durchführung der Vermittlungstätigkeit, jedoch nicht den Erfolg der Vermittlung selbst.

3. Zustandekommen des Vertrages

Der Vermittlungsvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung seitens LogiCare HR zustande. Alternativ gilt der Vertrag als geschlossen, sobald LogiCare HR mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

Der Kunde verpflichtet sich, LogiCare HR sämtliche für die Vermittlung relevanten Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

  • Detaillierte Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
  • Informationen über Vergütung und Arbeitsbedingungen
  • Unternehmenskultur und Besonderheiten der Position

4. Vertragserfüllung und Honoraranspruch

4.1 Zeitpunkt der Vertragserfüllung: Der Vermittlungsauftrag gilt als erfüllt, wenn zwischen dem Kunden und einem durch LogiCare HR präsentierten Kandidaten ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Eine Mitursächlichkeit der Vermittlungstätigkeit von LogiCare HR ist hierfür ausreichend.

4.2 Honorarpflicht: Der Honoraranspruch entsteht unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsbeginn mit Abschluss des Arbeitsvertrages. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde LogiCare HR nicht über die Einstellung informiert.

4.3 Sperrfrist: Stellt der Kunde einen von LogiCare HR vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation ein, bleibt die Honorarpflicht bestehen, auch wenn zwischenzeitlich keine weitere Zusammenarbeit stattgefunden hat.

4.4 Bereits bekannte Kandidaten: Wurde ein Kandidat dem Kunden nachweislich bereits vor der Präsentation durch LogiCare HR auf anderem Wege bekannt, entfällt der Honoraranspruch. Der Kunde hat dies unverzüglich mitzuteilen. Beauftragt der Kunde LogiCare HR dennoch mit der weiteren Bearbeitung, bleibt der Honoraranspruch bestehen.

4.5 Abweichende Position: Wird ein präsentierter Kandidat in einer anderen als der ursprünglich ausgeschriebenen Position eingestellt, bleibt die Honorarpflicht für die ursprüngliche Vermittlung bestehen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Honorarhöhe: Die Höhe der Vermittlungsvergütung wird individuell im jeweiligen Vermittlungsvertrag vereinbart.

5.2 Mehrwertsteuer: Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3 Nebenkosten: Mit dem vereinbarten Honorar sind sämtliche Aufwendungen von LogiCare HR für die Kandidatensuche und -auswahl abgegolten. Ausgenommen sind Kosten aus gesonderten Zusatzvereinbarungen.

5.4 Reisekosten: Entstehen Reisekosten für Vorstellungsgespräche beim Kunden, sind diese nach vorheriger Absprache direkt zwischen Kunde und Kandidat zu regeln.

5.5 Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Vertragsbeendigung

6.1 Widerruf durch Kunden: Der Kunde kann einen erteilten Auftrag jederzeit widerrufen, sofern die zu besetzende Position entfallen ist. Stornogebühren werden nicht erhoben.

6.2 Rücktritt durch LogiCare HR: LogiCare HR behält sich das Recht vor, von einem Auftrag zurückzutreten, wenn die Durchführung unzumutbar wird.

6.3 Bereits entstandene Ansprüche: Durch die Vertragsbeendigung bleiben bereits entstandene Honoraransprüche unberührt.

7. Sorgfaltspflichten von LogiCare HR

LogiCare HR verpflichtet sich, ausschließlich Kandidaten zu präsentieren, die nach sorgfältiger Prüfung den vereinbarten Anforderungen weitestgehend entsprechen.

Während der Vermittlungstätigkeit informiert LogiCare HR den Kunden in angemessenen Abständen über den Fortschritt der Vermittlungsbemühungen.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Haftungsausschluss: LogiCare HR haftet nicht für Schäden oder Umstände, die durch den vermittelten Kandidaten während oder im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim Kunden verursacht werden.

8.2 Keine Garantie: LogiCare HR übernimmt keine Gewährleistung für die Arbeitsleistung, Qualifikation, Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung des vermittelten Kandidaten. Die Beurteilung und Auswahl des Kandidaten obliegt letztendlich dem Kunden.

8.3 Ausschluss von Regressansprüchen: Regress-, Schadenersatz- und sonstige Ersatzansprüche des Kunden gegenüber LogiCare HR sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Gesetzliche Haftung: Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht: Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen LogiCare HR und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von LogiCare HR.

10.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab Januar 2025.

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